Wir wollen, dass uns jeder versteht.
Damit niemand einen Hals bekommt.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://naveo-app.de/ veröffentlichte Website der Aachener Verkehrsverbund GmbH.
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus
– der Norm EN 301 549
– den „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA.
– und der Verordnung zum BFSG.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf regelmäßigen Selbsttests. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die Barrierefreiheit wird kontinuierlich überprüft und im Rahmen regelmäßiger Updates weiter optimiert.
Diese Erklärung wurde am 12.01.2026 erstellt.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von naveo-app.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte schreiben Sie eine Mail an info@avv.de.
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse
ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
senden. Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier:
www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik




